Jugendschutz

Konzert- und Tanzveranstaltungen

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung nicht im TRICHTER aufhalten. Findet im Trichter eine Veranstaltung eines Trägers der freien oder öffentlichen Jugendhilfe statt, dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung bei uns aufhalten. 

 

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist es nicht gestattet, an Tanzveranstaltungen im TRICHTER teilzunehmen. Jugendlichen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen bis 22 Uhr, wenn alle Veranstaltungen im TRICHTER aufgrund des Lärmschutzes enden, teilnehmen. Handelt es sich um eine Tanzveranstaltung eines Trägers der freien oder öffentlichen Jugendhilfe, dürfen sich Kinder und Jugendliche bis 22 Uhr auch ohne Begleitung auf dem Fest aufhalten. 

 

 

Trinken und Rauchen

Kein Ausschank alkoholischer Getränke unter 18 Jahren. Kein Konsum von Zigaretten, Zigarren, Tabak und Wasserpfeifen unter 18 Jahren.

 

 

Filmveranstaltungen

Alterskennzeichnungen durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) regeln den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu bestimmten Medieninhalten. Bei Filmveranstaltungen richtet sich der Einlass von Kindern und Jugendlichen nach der Alterskennzeichnungen durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Kinder zwischen sechs und 13 Jahren dürfen nur an Filmveranstaltungen teilnehmen, wenn sie in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten sind oder die Vorstellung um 20 Uhr zu Ende ist. Jugendliche ab 16, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur teilnehmen, wenn die Vorstellung um 22 Uhr endet oder wenn sie von ihren Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. 

 

 Inhalte übernommen von https://www.hamburg.de/jugendschutz/3908064/jugendschutzgesetz/